Gleichstellungsgesetz

Stellungnahme von GuB zur Teilrevision des BehiG

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Es ist im Jahr 2004 erstmals in Kraft getreten.

Glaube und Behinderung begrüsst eine Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Während den 20 Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist jedoch viel passiert. So hat die Schweiz zum Beispiel die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Im Jahr 2022 hat der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Schweiz aber bezüglich deren Umsetzung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die vorliegende Teilrevision nimmt diese Kritik kaum auf.

Für viele Menschen mit Behinderungen ist ein selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft weiterhin nicht möglich. Aus diesem Grund müsste das Gesetz grundlegend und unter Einbezug von Organisationen von Menschen mit Behinderungen überarbeitet werden.

Wir erachten es jedoch als positiv, dass private Dienstleister nun stärker in die Pflicht genommen werden. Im Artikel 6 ist folgendes festgehalten: “Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Menschen mit Behinderungen auf Grund ihrer Behinderung weder direkt noch indirekt diskriminieren.
In den Erläuterungen zur Vorlage steht dazu: «Betroffen sind alle öffentlich zugänglichen gewerblichen und kulturellen Leistungen (Kinos, Theater, Restaurants, Hotels, Sportstadien, Detailhändler, Internetanbieter usw.), einschliesslich digitaler Leistungen.»

Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass auch Kirchen und religiöse Anbieter unter diesen Artikel fallen,  unabhängig davon, ob sie privat, staatlich oder halbstaatlich finanziert und organisiert sind.

Unsere vollständige Stellungnahme ist hier zu finden:

Stellungnahme von GuB zur Teilrevision des BehiG