Gezielte Entlastung für Schwerbehinderte

Die überwältigende Mehrheit des Nationalrats (186 : 2!) will Familien, die schwer­kranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, durch zusätzliche finanzielle Mittel gezielt Diese Abstimmung fand während der Wintersession 2016 statt.

Die EVP hatte sich bereits in der Kommission konsequent auch dafür eingesetzt, dass dieser Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen wird. Der Intensivpflege­-Zuschlag soll nun in Abhängigkeit des Pflegebedarfs des Kindes gestaffelt erhöht werden, damit betroffene Familien über einen grösseren finanziellen Spielraum verfügen und die zusätzlichen Mittel für konkrete Entlastungsmassnahmen einsetzen können.

Zudem befürwortete die Ratsmehrheit sogar eine Ausnahmebestimmung, die sicherstellt, dass Familien nicht benachteiligt werden, die einen Assistenz­beitrag erhalten: konkret soll der Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen werden.

Die EVP hielt von Anfang an konsequent am ursprünglichen Ziel fest, die finanzielle Entschädigung für eine Assistenz ohne jegliche Abzüge zu gewährleisten, um eine chronische Überforderung und Überlastung der Familienmitglieder zu verhindern. Sonst hätte man den Familien, die es am dringendsten benötigen, mit der einen Hand zusätzliche Mittel gewährt, um sie ihnen mit der anderen wieder abzuziehen. Die Mehrheit des Rates bestätigte diese Haltung schliesslich.

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